Frage zum Urheberrecht.

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Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Laptop » Di 5. Jun 2012, 08:25

Darf man bspw. eine englische Übersetzung eines Klassikers ins Deutsche übersetzen und als Eigenleistung vermarkten? Oder fällt die Übersetzung einer Übersetzung unter das Urheberrecht?
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Zythophilus » Di 5. Jun 2012, 09:13

Wenn man es nicht zugibt, würde es ja nur anhand von etwaigen Abweichungen der englischen Version gegenüber dem Original auffallen.
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Apollonios » Di 5. Jun 2012, 15:58

Grundsätzlich gilt: die Arbeit eines Übersetzers wird genau so gewertet wie die eines Autors. Das heißt: Entweder Du wartest, bis der Übersetzer 70 Jahre tot ist (dann erlischt das Urheberrecht), oder Du wendest Dich an den Autor oder den Verlag und verhandelst über den Erwerb von Rechten. Hierbei kann es von "Machen Sie nur, aber bitte mit sauberer Quellenangabe" bis "Kostet so viel wie eine kleine Villa" jede Antwort geben; außerdem reagieren Verlage auf solche Ansinnen meist erst mal ganz lange gar nicht und dann umständlich.

Wenn also der Übersetzer auf eine bestimmte, merkbare Weise vom Original abweicht, wie Zythophilus anmerkte, dann kann es richtig schweren Ärger geben, wenn Du ihn wiederum übersetzt. Eine andere Sache ist, wenn Du das Original übersetzt und bei der Arbeit mal nachschaust, wie andere Leute diese Arbeit gemacht haben, wenn Du Dich also nur vergewisserst. Das merkt außer Dir keiner, und es ist natürlich auch legitim.

Noch etwas zu Übersetzern: Es handelt sich um einen meist brot- und fast immer butterlosen Job. Übersetzer haben Stoffwechsel und laufende Kosten und sind auf ihre Einkünfte angewiesen. Wenn sie ihre Rechte an einen Verlag verkauft haben, handelt es sich in aller Regel um einen kleinen Nischenverlag, für den das Gleiche gilt. Bei einem lebenden Übersetzer ohne sein Einverständnis abkupfern ist so richtig fies. :hammer:
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Laptop » Mi 6. Jun 2012, 00:08

@Apollonios Wenn ich bspw. Steven King ins Deutsche übersetze, ist die Übersetzung zwar meine Eigenleistung, aber der Inhalt gehört King. Wenn ich eine Übersetzung von Cicero ins Deutsche übersetze, sehe ich nicht, wo ich etwas abgekupfert habe? Die Inhalte sind urheberrechtsfrei. Ich habe keine Scheu mit jemandem rechtlich etwas auszustreiten, dachte nur es gäbe da vielleicht eine eindeutige Regelung. Aber gibt es anscheinend nicht?
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Zythophilus » Mi 6. Jun 2012, 20:43

Das Urheberrecht ist nicht immer leicht zu durchschauen, aber wie laptop schon erklärt hat, besteht die Leistung des Übersetzers darin, Inhalt und Stil des Originales, die beide vorgegeben sind, möglichst gut in einer anderen Sprache auszudrücken.
Wenn ich nun nicht vom Original, sondern von einer Übersetzung ausgehe, sollte idealerweise dasselbe herauskommen, aber die Gefahr besteht, dass spezielle Interpretationen übernommen bzw. Unschärfen dieser Übersetzung verstärkt werden. Daher ist es m.E. nicht sehr sinnvoll, das zu tun. Will man die Übersetzung als eigene literarische Leistung würdigen und übersetzt sie besonders in Hinblick auf ihre Eigenheiten, dann dürfte das Urheberrecht schon zum Tragen kommen.
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Laptop » Do 7. Jun 2012, 02:59

@Zythophilus Danke, das ergibt Sinn. D. h. man sollte aufpassen sich am Original auszurichten, und die bspw. englische Übersetzung nur als “Orientierung” für seine eigene deutsche Übersetzung nutzen. Eigenheiten der englischen Übersetzungen sollte man nicht übernehmen. Ich denke, ich habe es verstanden.
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Re: Frage zum Urheberrecht.

Beitragvon Zythophilus » Do 7. Jun 2012, 08:38

Eine Übersetzung kann durchaus gelungen sein - es soll sogar Fälle geben, wo sie das Original übertrifft -, doch i.d.R. halte ich es nicht für sinnvoll, bewusst lediglich die Übersetzung einer Übersetzung anzufertigen, da es doch um die Gedanken und Darstellung des Autors und nicht darum, wie ein Übersetzer die Gedanken und Darstellung des Autors behandelt, geht. In Ausnahmefällen, wenn eben das Original nicht zugänglich ist oder eine besonders gelungene bzw. abweichende Übersetzung zu bewerten ist, kann es natürlich sinnvoll sein.
Im Zuge der Übersetzungstätigkeit auch vorliegende Übersetzungen in andere Sprachen einzusehen, halte ich nicht für falsch und, da das normalerweise nicht auffallen wird, auch für kein Problem in Hinblick auf das Urheberrrecht.
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