salvete,
also hier ein kleiner Nachtrag:
Bei deiner Frage soll es um den Modus ausschließlich Relativsätzen gehen, die von einem AcI oder NcI nach nicht näher spezifiziertem Verb abhängen (also entweder von einem Substantiv innerhalb der Infinitvkonstruktion oder von diesem Inf. selbst), wobei jede Art es adverbialen Nebensinns aus der Betrachtung ausgeschlossen werden soll.
Soll ein Gedanke oder ein Meinung des Subjekts des Satzes dargestellt und auch als solche gekennzeichnet werden, so steht im L wie im D der Konjunktiv, und zwar der "Coniunctivus obliquus", der die innerliche Abhängigkeit, die u.a. Folgen für die Reflexivität hat, ausdrückt.
Dieser spezielle Modus kann eigentlich in jedem Gliedsatz auftreten, wenn oben genannte Bedingung erfüllt ist.
Ob der Inhalt des Satzes also ganz und gar real und ein unumstößliches Faktum ist oder nicht, ist irrelevant, es steht der Konjunktiv der subjektiven Meinung.
Immer tritt dieser Modus auf in der oratio obliqua, freilich nicht bei einem Urteil, Kommentar, Paraphrase etc. des Erzählers aus dem "off", etwa in einer Parenthese, und ein AcI nach dicere ist eine solche ind. Rede. (Anm. Man beachte auch den Fall des "verschobenen Konj.", bei dem das Prädikat des Satzes, also dicere , in den Konj. tritt, sich die Modalitäten des Inf, der ja modusindifferent ist, "verlagert" haben.)
Nach einem AcI nach audire kann natürlich ein Relativsatz auch im Coni. obl. stehen, nur ist das dann wirklich eine bewusste und ungewöhnlichere Setzung als innerhalb der ind. Rede.
Bei einem NcI nach dicor, videor allerdings lässt sich eine innerliche Abhängigkeit mit Konj. auch leicht nachvollziehen, da die Meinung derer dargestellt wird, die diese Rede, Gerüchte o.ä. äußern.
Diese innerliche Abhängigkeit ist also generell das Hauptmotiv, in einem an sich indikativische Gliedsatz den Konjunktiv zu setzen; Dies gilt natürlich auch für Relativsätze in Infinitivkonstruktionen.
Daneben gibt es aber auch häufig das Phänomen, das ein Realtivsatz nach AcI etc. im Konjunktiv steht, obwohl es keinen ersichtlichen Grund dafür gibt, also nicht nach einem Verb des Sagend, sondern etwa nach einem unpersönlichen Ausdruck.
Hier liegt keine innerliche Abhängigkeit vor, der Konjunktiv ist rein formal gesetzt, da der Relativsatz von einem Inf. abhängt, man kann diesen Modus als Zeichen der Unterordnung oder als formale Modusattraktion deuten.
Gleiches gilt für einen Relativsatz, der von einem konjunktivischen Gliedsatz abhängig ist;
Wenn der übergeordnete GS innerliche Abhängigkeit ausweist, dann wird der Relativsatz im Falle enger gedanklicher Verbindung auch im Coniunct. obl. auftreten, wenn der GS aber nur den "grammatischen" Konjunktiv ohne evidente semantische Bedeutung hat, dann findet oft auch im Relativsatz ein rein formale Angleichung des Modus in den Konjunktiv statt.
Nach meiner Erfahrung wird -selten!!- von den oben beschriebenen Regeln dadurch abgewichen, dass zwar die Meinung des Subjekts angegeben werden soll und weniger eine Äußerung des Autors/Ezählers, aber dennoch kein Konj., sondern der Indikativ steht, wenn er den Inhalt des GS als sicher eingetreten oder noch eintretend bzw. als feste Größe darstellen will und aus diesem Drang, die Faktizität zu betonen, den Indikativ wählt, was aber dann auch in gewisser Weise die ( den GS zumindest konfirmierende) Meinung des Erzählers angibt.
Es ließe sich noch sehr viel zu all dem sagen, aber das reicht für diese Frage vollkommen
War das einigermaßen verständlich?
Bei Fragen oder Berichtigungen zögert nicht!!
LG
Sokrates