Cari sodales
Hat es unter Euch Spezialisten für Justinian und die Grundlagen des römischen Rechts?
Ich bin Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt. Mir geht es zunächst um das Prooemium Justinians in den sogenannten Institutionen. Die Übersetzung ist nicht das primäre Problem, sondern die Interpretation oder Einordnung des Prooemiums.
Folgende Fragen stellen sich mir vor allem:
1. Was sagen all diese Beinamen und Adjektive wirklich über den Autor (oder "Anstifter" für die Werke) aus? Etwa anticus, alanicus, vandalicus...
2. Weshalb widmet er das Werk "der Jugend/den Jungen Männern, die Gesetze wünschen/gierig nach Gesetzen sind"? Sind damit die künftigen Jus-Studenten gemeint, die anhand der Institutionen des Corpus Iuris Civilis das Rechtswesen studieren sollen?
Das ist das Prooemium:
IN·NOMINE DOMINI NOSTRI IESU CHRISTI.
IMPERATOR CAESAR FLAVIUS IUSTINIANUS ALAMANNICUS
GOTHICUS FRANCICUS GERMANICUS ANTICUS ALANICUS
VANDALICUS AFRICANUS PIUS FELIX
INCLITUS VICTOR AC TRIUMPHATOR
SEMPER AUGUSTUS CUPIDAE
LEGUM IUVENTUTI
Meine Übersetzung und Deutung:
Im Namen unseres Herrn Jesus Christus -
Der Feldherr, Kaiser, Flavier (?) Justinian, ein Alemanne (weil er dort Vorfahren hatte?),
Gote (weist das auch auf seine Herkunft?), Franke, Germane, alt-Alanicus (?)
ein Vandale (aus Andalusien???), Afrikaner (?), ein frommer, glücklicher,
ruhmreicher Sieger und Triumphator,
der immer erhaben ist/war,
für die Jugend/jungen Männer, die sich für die Gesetze interessieren/gierig nach Gesetzen sind.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
(PS: Gibt es einen empfehlenswerten "Kommentar" zu den Institutionen?)