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Zythophilus hat geschrieben:Auf dem Bild sieht es so aus, als stünde libertus da. Vielleicht soll es in Wirklichkeit "Dein Freigelassener kann nicht fangen." heißen. Was wissen dir denn über die Beweggründe?
Zythophilus hat geschrieben:"Dein Freigelassener kann nicht fangen."
Medicus domesticus hat geschrieben: Schockreaktion
non capere potest
In der Dichtung kann das non fast überall stehen, und die Aussage "Dein Freigelassener kann nicht fangen." hat doch etwas Poetisches, oder nicht?
Christophorus hat geschrieben:Übrigens las ich letztens das Tattoo "Crede in nemo" , was dann auch sehr viel mehr google-Treffer lieferte als "Crede in neminem". Obwohl ich den Träger einkaufsmäßig bedingt häufiger sehe, habe ich mir bisher den Hinweis auf den Grammatikfehler verkniffen.
Medicus domesticus hat geschrieben:Wie ich schon desöfteren hier berichtete, sehe ich so etwas in der Praxis gar nicht so selten beim Ultraschall oder beim Abhören...
Ich sag dem Betreffenden/der Betreffenden den Fehler immer...manchmal mit einer dementsprechenden Schockreaktion...
Medicus domesticus hat geschrieben:Wie ich schon desöfteren hier berichtete, sehe ich so etwas in der Praxis gar nicht so selten beim Ultraschall oder beim Abhören...
Ich sag dem Betreffenden/der Betreffenden den Fehler immer...manchmal mit einer dementsprechenden Schockreaktion...
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