Die beiden Verba gehören unzweifelhaft zusammen, wobei mir vovere das Ursprüngliche zu sein scheint.
Darauf weisen die allat. Formen voto und votitum hin. Auch vetus scheint unmittelbar hierher zu gehören. Die Bedeutungsübergänge sind jedoch nicht mehr geläufig.
Das die Alten als die Verbieter von den Jungen erfahren werden, hat sich, in nicht ganz so scharfer Form auch voanders erhalten. Vgl. hier im Ung, öreg und örizni.
Schwieriger scheint die Frage vom Geloben (widmen) zum Verbieten. Mir scheint, in diesen beiden Bedeutungen liegen nicht Wurzel und Ast, sondern zwei Äste vor. Man muß also die Wurzel dieser beiden Äste suchen und Fragen, was beidem gemeinsam ist. Das eine klingt positiv, daß andere negativ ist aber von der Sache her identisch. Verbieten heißt ja nicht nur ein Verbot aussprechen, sondern viel eher noch, dafür sorgen, daß diese Grenze eingehalten und in Zukunft auch bewacht wird. Hier hat das ung. Öreg und örizni seinen Ort. Und genau das ist die Funktion eines Gelöbnisses. Sorgen dafür, daß etwas geschieht!