salve, Longipes!
ich kann deine argumentation durchaus nachvollziehen. dennoch erscheint sie mir nicht ganz unproblematisch. würdest du etwa einem schüler, der an anderen stellen eindeutig bewiesen hat, dass er einen genetiv erkennt, die strittige, aber doch richtige übersetzung trotzdem als fehler anrechnen?? ich würde das nicht tun, sondern mich vielmehr freuen, dass er in der lage ist, sich sprachlich flexibel auszudrücken.
sollte es sich jedoch um einen schüler handeln, der auch sonst immer wieder probleme hat, die fälle richtig zu erkennen, wäre im gegenständlichen fall eine restriktive beurteilung nachvollziehbar.
aber natürlich mag es sein, dass man in teufels küche kommt, wenn man solch unterschiedliche beurteilungskriterien anwendet...
aber auch hier sollte letztlich gelten: in dubio pro reo.
p.s.:
was "pedantisch" betrifft, brauchst du dich nicht betroffen fühlen!