iurisconsultus hat geschrieben:Darf ich nochmal fragen, wann ein cum temporale stehen darf/muss und warum das hier sowohl bei occiderat als auch bei fuisset nicht der Fall ist.
cum temporale (+ind.) u. cum narrativum (+konj.) unterscheiden sich von einander - wenngleich es natürlich mitunter überschneidungen gibt - v.a. in der
inhaltlichen beziehung zwischen haupt- und nebensatz.
ist diese eher lose oder gar nicht vorhanden, steht c. temporale: (cum= damals, als)
cum Christus capitis damnatus est, Romae Tiberius imperator fuit.
(nur zeitlicher, aber kein inhalticher zusammenhang)
unser beispiel: Samson incredibilem roborem ostenderat, cum puer leonem occideret.
(zwischen der unglaublichen kraft des S. und dem töten des löwen besteht inhaltlicher zusammenhang)
cum Samson in urbe .. esset, hostes portas obserari iusserunt.
inhaltlicher zusammenhang zw. der anwesenheit des S. und dem versperren der tore !
wie gesagt, das ist nur eine grobe richtlinie, und es gibt immer wieder grenzfälle!
aber cum + konj. kann ja im deutschen (!) auch, je nach art und intensität des inhaltlichen zusammenhangs, einmal mit "weil", dann wieder mit "obwohl" übersetzt werden. für den Römer war es jedoch immer ein und dasselbe wort.
d.h., den letztgenannten satz könnte man auch kausal interpretieren: weil S. in der stadt war...