Salvete,
danke euch beiden für eure Antwort, sie haben wesentlich zur Klärung beigetragen!
Marce, du hast die innerliche Abhängigkeit genau richtig beschrieben, und zumindest diese Rechtfertigung für einen Konjunktiv scheidet praktisch aus.
Medice domestice, ich verstehe gut, auf welchen Punkt du abzielst, nämlich den "angeglichenen Konjunktiv", also einen semantisch leerer Modus im Nebensatz, der aus formalen Gründen gesetzt wird. Verneint man alle übrigen Motivationen für einen gehaltvollen Konj., scheint diese rein äußere Modusassimilation tatsächlich die einzige und eine probate Erklärung. Cicero macht aus Konzinnitätsstreben ja reichlich gebrauch davon, aber: Es sind dies Nebensätze, die von einem übergeordneten
konjunktivischen Nebensatz abhängen! Nur hier kann man ja im eigentlichen Sinne von einer "Modusattraktion" sprechen (cf. MBS § 456, 1. Es liegt aber ja gerade kein solcher Gliedsatz höheren Grades vor, sondern ein Inf bzw. AcI. Hier ist die Modusangleichung nur im "übertragenen" Sinne möglich, und tritt sie ein, dann besonders nach "Impersonalien" (cf. MBS § 456, 3, auch Anm.). Grundsätzlich wäre ein äußerer Konj. aber auch nach einem beliebigen AcI statthaft, und bedenkt man, dass der Nebensatz hier ja eingebettet in die tragenden Strukturen liegt (bzw. vor dem AcI), einer Stellung, die besonders prädestiniert für modale Veränderungen ist, ist ein Konjunktiv nicht auszuschließen, bloß ist der Relativsatz eben ziemlich faktisch gedacht (innerhalb des Wunsches freilich), zumal es sich im eine Ortsbestimmung (Richtung) handelt.
§ 464 behandelt doch nur die Consec. nach Nominalformen. Diesen Paragraphen heranzuziehen, um den Konj. Perfekt zu begründen (relative Zeitstufe Vorzeitigkeit, auf penetrare bezogen, absolute Zeitstufe Perfekt auf cupere debere zurückbezogen), ist eigentlich ein Vorwegnehmen des Ergebnisses bzw. ein Zirkelschluss. Vielmehr begründet § 464 nur das "Perf." des "Konj. Perf" oder: er bestimmt das Tempus, wenn vorher festgelegt wurde, welcher Modus steht (denn diese Annahme bildet ja die Grundlage des Paragraphen. Ist die These des Konj. noch unsicher, hilft uns die Zeitengebung auch nicht beim Beweis eben dieses Konj.
Vielleicht habe ich aber die Argumentation auch ganz falsch aufgefasst, sodass sich oben genanntes erübrigt. Klar ist, dass beide Deutungen einigermaßen schlüssig und vertretbar sind.
LG,
Sokrates