Wenn du viam inire zu den Verben des Geschehens zählst:
Nach BS § 465 (6) gilt dann m.E.:
Nach einem Plusquamperfekt oder Perfekt steht im Konsekutivsatz regelmäßig der Konj. Imperfekt, wenn das übergeordnete Verb ein Verb des Geschehens oder Erreichens ist ...und die Folge der Vergangenheit angehört.