iussus est

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iussus est

Beitragvon vulpes » Sa 4. Mär 2017, 15:14

Hallo liebe Lateiner,

mir stellt sich die Frage, worin der Unterschied zwischen

1) iussus est

und

2) iussum est

besteht?

In einem Bsp. steht "Pons rescindi iussus est." mit der Übersetzung "Man befahl, die Brücke abzureißen."
Ich verstehe jedoch nicht, warum hier nicht iussum est steht, da ich dachte, unpersönliche Passivkonstruktionen werden immer im Neutrum formuliert: Romam nuntiatum est...

Ist das hier bei iubere eine Ausnahme oder wie genau funktioniert das?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Re: iussus est

Beitragvon marcus03 » Sa 4. Mär 2017, 15:41

iubere wird im Passiv persönlich konstruiert:

im Passiv iubeor = es wird mir etwas geheißen, -befohlen, ich soll (Ggstz. vetor),

http://www.zeno.org/Georges-1913/A/iubeo?hl=iubeo
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Re: iussus est

Beitragvon Medicus domesticus » Sa 4. Mär 2017, 16:00

Du hast hier praktisch einen NcI...
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Re: iussus est

Beitragvon marcus03 » Sa 4. Mär 2017, 16:55

wörtl. vllt. so: (cum grano salis):
Die Brücke wurde beauftragt, sich einreißen zu lassen. ;-)
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Re: iussus est

Beitragvon Prudentius » Sa 4. Mär 2017, 17:38

vulpes hat geschrieben:... mir stellt sich die Frage, worin der Unterschied zwischen
1) iussus est und
2) iussum est besteht?


iussus ist mask. und iussum neutrum.

Ich verstehe jedoch nicht, warum hier nicht iussum est steht, da ich dachte, unpersönliche Passivkonstruktionen werden immer im Neutrum formuliert:


Du machst hier einen Fehler, weil du nicht erkennst, dass du bei der Regel die Sprachen unterscheiden musst; merk dir die Regel am bnesten so: "Bei deutschen intransitiven Verben steht im D. unpersönliches Passiv, bei lateinischen intransitiven Verben steht im L. unpersönliches Passiv".
Es kann also passieren. dass in der einen Sprache persönliches und in der anderen unpersönliches Passiv steht; wie hier bei befehlen (intr.), iubere (tr.).
imperare ist intr., also bildet es ein unpersönliches Passiv: "Imperatum est, ut pons rescinderetur", imperatum est ist unpers. Passiv.
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