Frage zu prohibere

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Frage zu prohibere

Beitragvon Sternenkind » Mi 28. Jun 2017, 22:51

Salvete,

ich beschäftige mich gerade mit der Konstuktion von prohibere.

Prohibeo, ne urbem relinquat. -> Ich halte davon ab, die Stadt zu verlassen.

Könnte man das AKK.-Obj. auch in den HS setzen?

Eam prohibeo, ne urbem relinquat.


Weitere Frage:

Prohibeo, ne non urbem relinquat -> ich halte sie davon ab, die Stadt nicht zu verlassen.

Wäre das die korrekte Verneinung? :hammer:

Danke
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Re: Frage zu prohibere

Beitragvon Tiberis » Do 29. Jun 2017, 00:01

Sternenkind hat geschrieben:Könnte man das AKK.-Obj. auch in den HS setzen?Eam prohibeo, ne urbem relinquat.

dort sollte es normalerweise auch stehen, wenn prohibere ein bestimmtes Objekt hat.

also:
prohibeo te, ne domum relinquas (te bezeichnet eine konkrete Person)
= ich halte dich (davon) ab, das Haus zu verlassen.

aber:
prohibeo, ne quis domum relinquat.
= ich verhindere, dass jemand das Haus verlässt (quis bezeichnet keine bestimmte Person)

Sternenkind hat geschrieben:Prohibeo, ne non urbem relinquat -> ich halte sie davon ab, die Stadt nicht zu verlassen. Wäre das die korrekte Verneinung?


ein etwas "konstruiertes" und eher praxisfernes Beispiel. :roll: Sie will also die Stadt nicht verlassen, und davon halte ich sie ab - richtig?

> eam (!) prohibeo, ne urbem non relinquat
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Re: Frage zu prohibere

Beitragvon Prudentius » Do 29. Jun 2017, 09:35

Sternenkind hat geschrieben: Wäre das die korrekte Verneinung?


Liebes Sternenkind, das Leben ist reicher als du denkst, es gibt gleich drei korrekte Verneinungen:

(1) Ich hindere nicht, die Stadt zu verlassen, "vordere Verneinung",

(2) Ich hindere, die Stadt nicht zu verlassen, "hintere Verneinung",

(3) Ich hindere nicht, die Stadt nicht zu verlassen, "beidseitige Verneinung".

:) P.
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