Aeschin. 3,21

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Aeschin. 3,21

Beitragvon ThomasVulpius » Fr 6. Okt 2017, 17:01

Aeschin. 3,21 Kαὶ οὕτως ἰσχῡρῶς ἀπιστεῖ τοῖς ὑπευθύνοις, ὥστ᾽ εὐθὺς ἀρχόμενος τῶν νόμων, ‘ἀρχὴν ὑπεύθυνον,’ φησί, ‘μὴ ἀποδημεῖν.’ ‘Ὦ Ἡράκλεις,’ ὑπολάβοι ἄν τις, ‘ὅτι ἦρξα, μὴ ἀποδημήσω;’ Ἵνα γε μὴ προλαβὼν χρήματα τῆς πόλεως ἢ πράξεις δρασμῷ χρήσῃ. Πάλιν ὑπεύθυνον οὐκ ἐᾷ τὴν οὐσίᾱν καθιεροῦν οὐδὲ ἀνάθημα ἀναθεῖναι οὐδ᾽ ἐκποίητον γενέσθαι, οὐδὲ διαθέσθαι τὰ ἑαυτοῦ οὐδ᾽ ἄλλα πολλά. Ἑνὶ δὲ λόγῳ ἐνεχυράζει τὰς οὐσίᾱς ὁ νομοθέτης τὰς τῶν ὑπενθύνων, ἕως ἂν λόγον ἀποδῶσι τῇ πόλει.

Und so sehr misstraut er (sc. der Gesetzgeber) den Rechenschaftspflichtigen, dass er gleich am Anfang der Gesetze sagt: "Einer, der bezüglich eines Amtes rechenschaftspflichtig ist, soll sich nicht außer Landes aufhalten." - "Oh Herakles", könnte wohl einer das Wort ergreifen, "weil ich ein Amt ausübte, soll ich das Land nicht verlassen?" Damit du nicht einen Vorteil aus dem Geld der Stadt ziehst oder aus (deinen öffentlichen) Tätigkeiten und dann abhaust. Des Weiteren lässt er (sc. der Gesetzgeber) nicht zu, dass der Rechenschaftspflichtige sein Geld weiht (i.e. einem Tempel spendet), und auch nicht, dass er ein Weihgeschenk aufstellt, und auch nicht, dass er sich adoptieren lässt, und auch nicht, dass er sein Vermögen verwaltet, und auch vieles anderes lässt er nicht zu. In einem Wort: Der Gesetzgeber beschlagnahmt die Vermögen der Rechenschaftspflichtigen, solange bis sie der Stadt Rechenschaft abgelegt haben.
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ThomasVulpius
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