medicus hat geschrieben:Dann könnte ein Gelöschter vor einem ordentlichen Gericht Widerspruch einlegen.mystica hat geschrieben:damit dieser auch im Sinne der geltenden Gesetze der Bundesrepublik Österreich rechtsverbindlich wird.
Und wenn der Beschuldigte sich in seine zweite Heimat Ungarn absetzt, kommt dann ein Auslieferungsverfahren zustande?
O tempora, o mores!
( Dieser Ausruf ist die Verbindung zur Antike)
Kennst du jemanden, der das jemals gemacht hat?
Die Aufstellung dieser Regelungen erfolgen doch nur deshalb, weil einige hier im wahrsten Sinne die Schnauze voll haben. Das finde ich auch völlig legitim, dass ein Lateinforum sich selbst definiert und auch Moderatoren entscheiden, was sie hier zulassen.