Hi all
Hmm. Urheberrecht ist m.E. immer ein heißes Eisen, es wurde ja hier auf dem Forum auch bereits mehrfach in Zshg. mit z.B. Schulbuchübersetzungen usw. diskutiert.
Auszudehnen auf neue Medien aller Art ist es natürlich für manchen störend bis belästigend, wenn man mit dem KAUF eines Mediums nicht das Recht erwirbt, damit zu tun und zu lassen, was man will.
Der vorgezeichnete Weg über den Begriff der „Nutzungslizenz“ scheint rel. neu (seit dem aufkommen von (teurerer) Software, die z.B. in Institutionen „in ‚Einzel-oder Mehrplatz-LIZENZ’ verwendet werden darf“), ist aber eigentlich – für den, der es erkannt hat, auch bei jedem BUCH exakt derselbe:
Lesen erlaubt, Wiedergeben nur mit Zitations-Angabe, Kopieren (zumal in STRENGEN Bibliotheken (hab selbst mal solche von innen gesehen)) : Nein.
A.
Der skeptische Betrachter würde sich eine interessante Frage stellen:
Fühlt sich im Jahre 2008 Karl May in höherem Maße gewürdigt, wenn man seinen Namen als Urheber nennt, als wenn man es nicht täte ?
In diesem Zusammenhang dürften EIGENTLICH Verlage o.ä. ÜBERHAUPT keine Rechte bekommen. Letztlich verlegen sie (zwar unter Kostenaufwand – heutzutage wird auch dieser geringer) ein Buch, aber beim Begriff „geistiges Eigentum“, der tausende Male propagiert wird als Basis für Urheberrecht dürften sie – wenn überhaupt – lediglich als Zaungäste fungieren.
(Bei Karl May gab es übrigens höchst bizarre Formen des Rechtsstreits um sein Erbe, nicht nur neuerdings (Zeitungsberichte),
http://www.bild.de/BILD/news/vermischte ... 39424.html
sondern auch damals (May / Münchmeyer-Streit)).
Resultat der Überlegungen: Freie Kopierbarkeit sollte gewährleistet werden. (Im Sinne des Begriffes „Kulturgut“ ist das ja bei May schon der Fall, „Im Reiche des silbernen Löwen“ u.a. kann man ja rel. einfach online finden und lesen.
B.
Doch warum klappt das bei Albeniz’ „Suite Espanol“ nicht ?
Diese führten wir als Abi-Serenade auf (Lord mit nem Kollegen abwechselnd am Klafünf),
nahmen 4 Euro Eintritt, mussten aber Gebühren an eine (Euch sicher bekannte) Institution namens GEMA entrichten, was den Biergenuss apres Aufführung schmälerte (allerdings nicht versiegen ließ).
Nun interessierten wir uns damals nicht sonderlich für die Grundlagen, eventuell lag es aber auch an einigen neueren Jazz-Werken, die ebenfalls aufgeführt wurden.
Allerdings hab ich hier die Albeniz-Noten rumfliegen: B. Schott’s Söhne, Mainz:
Bekommt der Verlag (den ganz früher mal ein Mittel-bis Spätromantiker beauftragt hat, freundlicherweise seine Noten zu drucken) jetzt IMMER noch Geld, nachdem schon x-tausend Musikstudenten dieses Werk gekauft haben ?
Resultat der Überlegungen: Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben: Freies Kopieren sofort ermöglichen.
C.
Der wiss. Zeitschriftenaufsatz oder wiss. Zeitschriften:
Interessiert meistens Wissenschaftler.
Im Sinne der Zugänglichkeit und der wiss. Weiterentwicklung: Sofort freigeben.
Auch Dinge wie „Annee philologique“, die plötzlich nicht mehr kostenfrei sind (wie vor längerer Zeit festzustellen). Mal keine Kosten, mal doch welche: Rechtliche Grundlage ?
Für mich fragwürdig.
D.
Datenbank-Inhalte, wie z.B.: Iuris (als ein Beispiel von zig):
Die Programmierer der Programme an sich und Einpfleger der Daten müssen für ihre Tipparbeit entlohnt werden, soviel ist klar.
Dass aber bei manchen Datenbanken (die Ihr evtl. NICHT kennt, z.B. all die vom Host DIALOG oder MESSENGER, z.B.: Chemical Abstracts (CA) für eine
EINSCHALTZEIT von 1 STUNDE 43 Euro anfallen, bei einer anderen Datenbank namens HCA gar 209 Euro,
UND dass PRO SUCHWORT teilweise ZWEI EURO anfallen, (und jetzt, liebe reiche Leser, trunkiert mal mit Sternchen...da ergibt sich eine BETRÄCHTLICHE Summe, die, falls man öfter derartiges sucht, schon mal das Dispo eines Professors gegen NULL streben lassen würde),
ist ein Unding. Diese Gelder bekommt nämlich nicht der Wissenschaftler, der die neuen Erkenntnisse erkannt hat, sondern der Datenbankanbieter.
Resultat der Überlegungen: Sofort freigeben, wie auch normale wiss. Zeitschriftenaufsätze
(die ja nun GRÖßTENTEILS von Bibliotheken frei kopiert werden, nach zähem Gehabe.)
E.
Eie Vokabelliste aus: Felix, Cursus, Ianua, Salvete, usw. irgendwo ins Web zu stellen,
sollte m.E. noch belohnt werden. Da nicht „Salvete“ die Vokabeln erfunden hat (geistiges Eigentum-Argument komplett hinfällig damit), sondern Cäsar.
Und der lebt nicht mehr. Überdies sind mehr als 70 Jahre seit seinem Tod vergangen – eine wischi-waschi-Zahl, mit der niemand etwas rechtes anfangen kann.
Anders natürlich bei Komplettübersetzungen (die übrigens, falls einer von UNS sie anfertigt, ebenfalls kein geistiges Eigentum von „Salvete“ sind, sondern von uns, denn es wird nichts kopiert, aber damit die Schüler nicht faul werden, soll es mit der mom. Regelung gerne sein Bewenden haben).
F.
Der Film:
Eine Bemerkung genügt:
„M-eine Stadt sucht einen Mörder“: Nach zähem Zagen und duldsamen Blicken der Filmindustrie dürfte man sich den (hervorragenden) Film nun (meines Wissens) online saugen oder anschauen können (leicht findbar).
G.
Computerspiele:
Fragt mal einen ehemaligen Amiga-Besitzer, wer diesen Computer SEHR SEHR lange am Leben hielt. (Und das waren keine Urheberrechtsschützer).
Alles in allem finde ich also diese Diskussion...INTERESSANT bis ins Letzte, sie ist es Wert, hier weitergeführt zu werden !
Greetings, Lord.