Ὅσοι μὲν τῶν ἐμῶν κατηγόρων φθόνῳ καὶ διαβολῇ χρώμενοι ὑμᾶς ἀνέπειθον, πρὸς τούτους οἷόν τ᾽ ἐστὶν ἀπολογήσασθαι· αἱ δ᾽ *Ἰαπωνίδες κόραι αἱ γεγραμμέναι, αἳ (cf. Zinsmeister § 99) παράφοροί τε καὶ *ψῡχοτικαὶ οὖσαί (cf. Zinsmeister § 71,2) με ἀποκτεῖναι πειρῶνται μολυβδίνοις βέλεσιν, αὗται (cf. Zinsmeister § 95) πᾶσαι ἀπορώταταί εἰσιν.
Welche zwar von meinen Anklägern unter Benutzung von Neid und Verleumdung euch umzustimmen versuchten, gegen diese kann man sich verteidigen; die gemalten, japanischen Mädchen (i.e. Mangafiguren) aber, die, weil sie wahnsinnig und psychotisch sind, danach trachten mich mit bleiernen Geschossen zu töten, diesen allen ist nur ganz schwer beizukommen.
Dies erschien mir die beste Übersetzung zu sein, denn wörtlich steht da: "diese alle sind die Ratlosesten".