. Er hatte in Ried als Vorzugsschüler maturiert und anschließend in Wien Jus studiert.
Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2893180/
In D. würde man sagen, er hat Jura studiert. Davor, als Latein noch weiteren Kreisen bekannt war, sagte man, er habe die Jura studiert.
Warum der Unterschied von Jus zu Jura? Ich habe mal gelesen, daß man früher "beide" Rechte studieren mußte, die beiden bezog sich auf das a: kanonische Recht und b. auf das bürgerliche Recht. Demzufolge, da heute ja kaum jemand noch das kanonische Recht studiert, wäre diese österreichische Formel den Tatsachen gegenüber ein adäquater Ausdruck
Stimmt das so?